Vermögensverwaltung

Erhalt und Vermehrung

Von Karl-Heinz Möller · 2017

Eine wohlhabende Frau auf einer Yacht. Ihre Vermögensverwaltung überlässt sie einem Profi

Wohlhabende überlassen das Management ihrer Finanzportfolios in der Regel spezialisierten Beratern. Diese Teams werden entweder selbst aktiv und legen Geld an oder beauftragen verschieden Institute wie Privatbanken. Als Ziel steht weniger die Vermehrung, als die Bewahrung des Vermögens oben auf der Agenda.

Für Vermögende, die über sechs-, sieben- oder auch achtstellige Summern verfügen, dazu Sachwerte und andere Wertobjekte besitzen, ist die Sicherung des Bestandes das erstrebenswerteste Ziel. Entsprechend differenziert sehen die Vorgehensweisen für Finanztransaktionen aus. Die Menge des Vermögens allein bietet den Vorteil, in anderen Dimensionen in das Marktgeschehen einzusteigen. So dürfte die breite Streuung des angelegten Geldes ein enormer Sicherheitspuffer sein und dafür sorgen, dass am Ende mehr Rendite bleibt als bei einem durchschnittlichen Depot.

Aktivitäten gehen oft über das rein finanzielle Engagement hinaus

Die Aufgaben von Vermögensberatern reichen von der puren Verwaltung des Vermögens, Umstrukturierungen, Erb­angelegenheiten bis zur Vorsorgeplanung und Betreuung der Familie. Ein besonders umworbenes Klientel sind die künftigen Erben. Zwischen 2012 und 2027 belaufe sich das Erbvolumen laut Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW auf schätzungsweise bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr. Die Berliner Forscher berücksichtigten bei den Zahlen nach eigener Aussage auch Wertveränderungen sowie Auswirkungen von regelmäßigem Sparen. Dadurch übertreffe das voraussichtliche Erbvolumen den reinen Vermögensbestand deutlich.

Oberstes Gebot der Vermögensberater und Privatbankiers ist das Prinzip Sicherheit und Solidität. Zum weiterreichenden Angebot gehören die Außenwirkung und die Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen. Zitat einer Privatbank: Weil nicht nur zählt, was zählbar ist.

Quelle: Statista DMO, 2016

Vermögensverwaltung: Kriterien für die Privilegien von Privatkunden sind unterschiedlich  

Die Grenze, ab wann Privatbanken Kunden betreuen, ist individuell. Ab 250.000 Euro könnte es für ein Engagement interessant werden. Nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zählen diejenigen zu den reichsten zehn Prozent der Gesellschaft, die nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch über Sach- und Finanzwerte von mindestens 261.000 Euro verfügen. Innerhalb dieser zehn Prozent liegt der Durchschnitt bei 639.000 Euro.

Robo-Advisor versuchen Geldanlage-Angebote für den privaten Anleger zu vereinfachen und machen Vermögensverwaltung auch für Anleger mit kleinerem Vermögen interessant. Großbanken entdecken diesen Markt und bieten die digitalen Dienste auf neuen Plattformen an.

Der Begriff Vermögensverwalter ist rechtlich nicht geschützt. Vermögensverwalter darf sich daher jeder nennen, der das Vermögen Dritter betreut. Aber nicht jeder Vermögensverwalter verfügt über die Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Kreditwesengesetz. Wer in Wertpapiere angelegte Kundendepots verwalten möchte, bedarf einer Zulassung zur sogenannten „Finanzportfolioverwaltung“ von der BaFin.

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